In unserem Verein gelten folgende Regelungen:
Rot sind erweiterte Schonmaße im vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben
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Fischart |
Schonzeit |
Schonmaß |
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Aal |
- |
50cm |
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Hecht |
15.02. - 30.04. |
60cm |
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Karpfen alle Arten |
- |
40cm |
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Krebse weibl. |
01.10. - 31.07. |
12cm |
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Schleie |
01.05. - 30.06 |
30cm |
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Wels, Waller |
- |
- |
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Zander (Schill) |
15.02. - 30.04. |
55cm |
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Grasfisch |
- |
- |
Fangbeschränkungen
Der Fang muß bis zum Ende des Fischens am Angelplatz bleiben.
Ausrüstung und Köder
Der Fischfang darf nur mit folgenden Geräten ausgeübt werden:
Derzeit gelten laut Beschluss der Mitgliederversammlung folgende Verbote:
Verhalten am Gewässer und gegenüber der Natur
Selbstverständlich verhalten wir uns am Gewässer verantwortungsvoll. Das heißt:
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Wohnwägen und Wege
Wohnwägen dürfen nur im Zeitraum der Ausübung der Fischerei abgestellt werden. Eine Vorabreservierung eines Platzes über Stunden oder sogar mehrere Tage ist nicht möglich.
Wir weisen darauf hin, dass alle unbefestigten und befestigten Wege an den Vereinsgewässern des Anglerclubs 70 Höchstädt/Donau e. V. freigehalten werden müssen.
Insbesondere die Teerstraße am Egelsee
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!! Weiterhin gelten für folgende Gewässer bestimmte Regelungen !!