In unserem Verein gelten folgende Regelungen:

 

Rot sind erweiterte Schonmaße im vergleich zu den gesetzlichen Vorgaben

 

Fischart

Schonzeit

Schonmaß

Aal

-

50cm

Hecht

15.02.  -  30.04.

60cm

Karpfen alle Arten

-

40cm

Krebse weibl.

01.10.  -  31.07.

12cm

Schleie

01.05.  -  30.06

30cm

Wels, Waller

-

-

Zander (Schill)

15.02.  - 30.04.

55cm

Grasfisch

-

-

 

Fangbeschränkungen

  • Pro Tag dürfen von den Fischarten Hecht, Zander, Karpfen und Schleien
    insgesamt nur 3 Stück gefangen bzw. mitgenommen werden.
  • Der Fang muß direkt nach dem Fang in die Jahres-, oder Tageskarte eingetragen werden
  • Der Fang muß bis zum Ende des Fischens am Angelplatz bleiben.
  • Der übermäßige Fang von Weißfischen ist untersagt
  • Tageskartenbesitzer, die nicht Vereinsmitglied sind dürfen nur in Begleitung
    Eines Mitgliedes angeln.

Ausrüstung und Köder

     Der Fischfang darf nur mit folgenden Geräten ausgeübt werden:

  • 2 Handangeln ohne Senke
  • nur Senke (ausschließlich vom Ufer aus)

     Derzeit gelten laut Beschluss der Mitgliederversammlung folgende Verbote:

  • Hundefutter (Frolic)
  • Lebendköder (Bundesweit verboten)

Verhalten am Gewässer und gegenüber der Natur

     Selbstverständlich verhalten wir uns am Gewässer verantwortungsvoll. Das heißt:

  • Keine Müllhinterlassenschaften
  • Kein unnötiger Lärm (Stört Natur und Angelkollegen)
  • Waidgerechter Umgang mit dem gefangenen Fisch
  • Bei der Benutzung von Bojen bitte nicht zuviel Angelplätze überspannen, gegenseitige Rücksichtsnahme sollte selbstverständlich sein.

!! Weiterhin gelten für folgende Gewässer bestimmte Regelungen !!

 

 

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