Daten die wir über euch speichern:

Um die Mitgliedsbeiträge abzubuchen speichern und verwenden wir folgende Bankdaten von Ihnen:

 

IBAN:

BIC:

Kreditinstitut: (Name ihrer Bank)

Kontoinhaber: (falls abweichende zum Mitglied z. B. bei Jugendlichen)

 

Von unseren Mitgliedern speichern und verabeiten wir folgende Daten:

 

  • Fischereischeinnummer:(und ob er auf Lebzeit ist)
  • Name:
  • Vorname(n):
  • Geburtsdatum: (zur Einteilung in Jugend, Erwachsene, Senioren)
  • Geschlecht: (für die Briefanrede)
  • Adresse:
  • Eintrittsdatum in den Verein: (wird laut Satzung immer auf den 1.Januar des Eintrittsjahres angepasst)
  • Mitgliedstatus: (Aktiv / Passiv)
  • Telefonnummer(n): (sofern vom Mitglied angegeben)
  • Email-Adresse(n): (sofern vom Mitglied angegeben)
  • Ehrungen: (silberene / goldene Ehrennadel des Fischereiverbands Schwaben)
  • Beiträge: (Zahlungseingänge der Mitglieder, Beitragslisten, Kassenbuch)
  • Protokolle des Schriftführers: (Versammlungen, Vorstandssitzungen...)
  • Aufnahmeantrag: (Falls der Aufnahme stattgegeben wird, wird das Schreiben des Mitglieds gespeichert)
  • Änderungsantrag des Mitglieds: (z. B. Aktiv / Passiv, das Schreiben und der Schriftverkehr wird gespeichert)
  • Kündigungsschreiben des Mitglieds: (Das Schreiben und der Schriftverkehr wird gespeichert)

 

 

Zugriffsrechte auf unsere Daten innerhalb des Vereins haben:

  • Zugriff auf alle Daten hat der Schriftführer, er verwaltet mit der Software "Firma und Verein" alle Mitgliederdaten und die Homepage
  • Der Kassierer, erhält alle Mitglieder- und Bankdaten vom Schriftführer. Er leitet die zur SEPA-Abbuchung erforderlichen Daten zusätzlich noch an die Bank weiter. Das Kassenbuch wird vom Kassenprüfer eingesehen und geprüft.
  • Die beiden Vorstände können jederzeit alle Daten vom Schriftführer und Kassierer einsehen und anfordern.
  • Der 1. Gewässerwart erhält eine Mitgliederliste mit den Namen von den Mitgliedern die Arbeitsstunden leisten müssen. Hier schreibt der Gewässerwart die geleisten Arbeitsstunden auf und übergibt diese Daten dann dem Schriftführer zur Beitragsberechnung.
  • Der 1. Jugendleiter erhält eine Jugendmitgliederliste, mit Namen, Adresse, Alter, Schwimmer-, Nichtschwimmer, wichtige medizinische Hinweise wie z. B. Diabetiker. Falls vorhanden erhält er zusätzlich noch die Telefonnummer / Emailadresse der Jugendlichen und eine Notfall-Telefonnummer der Erziehungsberechtigten.
  • Die Jahreskarte für aktive Mitglieder wird vom Schriftführer erstellt, vom 1. Vorstand unterzeichnet und vom Landratsamt gestempelt. Auf Ihr stehen, Name, Adresse und die Fischereischeinnummer. Die Mitglieder tragen darin ihre Fänge ein, diese werden dann vom Gewässerwart statistisch ausgewertet, um den künftigen Besatz zu bestimmen.

 

 

Daten die wir an den "Fischereiverband Schwaben e. V." melden müssen:

Da der Anglerclub 70 e. V. Mitglied beim Fischereiverband Schwaben e. V. ist müssen wir an diesen folgende Daten von Ihnen übermitteln: 

 

  • Fischereischeinnummer:
  • Name:
  • Vorname:
  • Geburtsdatum:
  • Geschlecht:
  • Adresse:
  • Eintrittsdatum in den Verein:
  • Austrittsdatum aus dem Verein:
  • 25 Jährige Mitgliedschaft: (für die Ehrung mit der silberen Ehrennadel)
  • Besondere Verdienste für den Verein: (für die Ehrung mit der goldenen Ehrennadel)

 

Leistungen des Fischereiverbands:

 

  • Über den Fischereiverband Schwaben e. V. sind wir versichert
  • Sie erhalten dann die Verbandszeitschrift an Ihre Adresse per Post geliefert.
  • Sie erhalten über den Verband die Ehrungen

 

Löschung von Daten:

Daten auf der Homepage:

Ist ein Mitglied nicht mehr mit dem von Ihm genehmigten Bild oder Text auf der Homepage einverstanden, möge er es dem Schriftführer mitteilen, damit diese Daten von der Homepage gelöscht werden können.

 

Mitglieder die damit nicht mit der Datenspeicherung einverstanden sind mögen sich bitte an die Vorstandschaft wenden und dann zum Jahresende kündigen. Ihre Daten werden dann, wenn keine Forderungen seites des Vereins offen sind, gelöscht.

 

Daten die auch nach dem Austritt nicht gelöscht werden können sind:

  • Protokolle des Schriftführers.
  • Beitragslisten des Kassieres.
  • Kassenbuch des Kassieres.
  • Bereits in der Zeitung veröffentliche Artikel / Bilder
  • Kündigungsschreiben des Mitglieds

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